Mietkaution

Es gibt verschiedene Formen die Mietkaution anzulegen oder zu nutzen. Dies unterscheidet sich zunächst in die zwei Bereiche, ob die Mietkaution vom Vermieter oder Mieter angelegt wird – rechtlich ist hierbei laut Mietrecht lediglich die Option reglementiert, dass der Vermieter bestimmte Pflichten hat, wenn die Kaution durch Ihn angelegt wird. Beide Parteien können sich jedoch für eine andere Art und Weise einigen.

Mietkaution Rückzahlung

Mietkaution SchönheitsreparaturenDie Rückzahlung dreht sich in der Regel um die Frage: Wann wird die Mietkaution zurück gezahlt? In dem Fall kann man jedoch keine generelle Aussage machen, es gibt Richtwerte wie bspw. 6 Monate, dies hängt jedoch auch vom Zeitpunkt der Nebenkostenabrechnung ab. So kann der Vermieter einen Teil der Mietkaution einbehalten, um seine Interessen bei der Begleichung der noch ausstehenden Nebenkosten abzudecken – der Mieter kann jedoch eine Teilauszahlung zwischenzeitlich erfragen.

Eine Vorlage für die Rückzahlung der Mietkaution kann im Bereich Download heruntergeladen werden.

Bürgschaft Miete

Auch eine Bürgschaft für die Mietkaution ist möglich, so gibt es grundsätzlich eine Möglichkeit für einen privaten Bürgen einzustehen und bei möglichen Forderungen stattdessen einzustehen. Im Besonderen gibt es dies noch einmal als Elternbürgschaft, welche wesentlich häufiger zum Einsatz kommt, aufgrund der direkten familiären Beziehung. Private Bürgschaften sind aufgrund des Risikos, welches besteht die tatsächlichen Kosten zu übernehmen bis zum Limit der vereinbarten Mietkaution weniger häufig im Einsatz – möchte man diese jedoch trotzdem nutzen, so bietet sich hierfür eine Vorlage als Download an.

Mietkaution Optionen

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Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Mietkaution anzulegen – wir erklären die häufigsten und interessantesten Möglichkeiten für die Kaution:

  • Mietkautionskonto, Mietkautionssparbuch
    Die klassische Anlage ist eine der am Häufigsten gewählten Formen der Kaution. Hierbei wird ein reguläres Sparkonto genutzt und dieses für di Kaution verpfändet.
  • Barkaution
    Die Barkaution ist eine Möglichkeit für den Mieter, dem Vermieter die Kaution in Bargeld zu überreichen und im Gegenzug eine Quiitung hierfür zu erhalten. Der Vermieter legt die Kaution getrennt von seinem sonstigen Vermögen an.
  • Mietkautionsbürgschaft, Mietkautionsversicherung, Kautionsschutzbrief, Kautionsversicherung
    Eine Versicherung bürgt für die Kautionssumme, welche in voller Höhe nicht hinterlegt werden muss – jedoch ist für diese Dienstleistung und Absicherung eine jährliche Gebühr von 3-5% der Kautionssumme zu bezahlen.
  • Bankbürgschaft, Mietaval
    Ähnlich wie bei der Mietkautionsbürgschaft, jedoch häufig als selbstschuldnerische Bürgschaft angelegt und durch ein Bankinstitut herausgegeben.
  • Mietbürgschaft
    Eine private Mietbürgschaft ist eine Möglichkeit einen Dritten privat bürgen zu lassen.
  • Mietkautionsdepot
    Das Depot bietet mit Fonds-Verpfändungen die aktuell höchste Rendite und ist relativ schnell eingerichtet
  • Bausparvertrag
    Mittlerweile seltener geworden und derzeit nur noch durch eine Bausparkasse in Deutschland verfügbar, bedeutet diese Art der Kaution eine Teilverpfändung des Bausparvertrages in Höhe der Mietkaution
  • Bundesanleihen
    Lange Zeit konnte man als Privatperson Anleihen vom Bund in Form von Tagesanleihen kann, dies ist aktuell (2021) nicht mehr möglich.
  • Hypothekenanleihen
    Eine Möglichkeit, welche lange Zeit von verschiedenen Firmen angeboten worden war, war eine Nutzung der Hypothekenanleihen für die Mietkaution.
  • Finanzprodukte als Mantel mit Verpfändung
    Viele Finanzprodukte, bei welchen eine Sicherheitsleistung und Verpfändung möglich ist, können für die Mietkaution genutzt werden.

Nebenkosten bei der Mietkaution

Grundsätzlich besteht die Mietkaution aus 3 Nettomonatskaltmieten in privaten Mietverhältnissen. Im gewerblichen Umfeld können die Kautionen auch höher sein um den Wert der Ausstattung einer Immobilie zu berücksichtigen. Wenn die Kaution hinterlegt wird, geht man bei 3 Kaltmieten von der Nettomiete aus, also ohne Nebenkosten wie Warmwasser, Heizung oder Müllgebühren.

Unabhängig davon hat man bei einer Mietkaution jedoch auch häufig Kosten, welche bei der Anlage der Mietkaution entstehen, wie bspw. Kontogebühren für die Einrichtung.  Die Kosten sind vom Vermieter zu tragen, da er ein Interesse an der Mietkaution hat.

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