Das Mietkautionssparbuch ist in Deutschland die häufigste Art und Weise eine Mietkaution bzw. Mietsicherheit für eine Mietimmobilie zu hinterlegen. Auf mietkautionssparbuch.org beleuchten wir hierbei alle Aspekte, welche es bei der Einrichtung und Nutzung eines Kautionssparbuchs zu beachten gibt.

Was ist ein Mietkautionssparbuch?

Ein Mietkautionssparbuch ist ein reguläres Sparbuch, welches bei einer Bank eingerichtet wird und anschließend für eine Kaution genutzt und verpfändet wird. Eine Verpfändungserklärung über das Sparbuch wird dem Vermieter zur Verfügung gestellt, sodass dieser in den Situationen seiner Interessen und nach geltendem Mietrecht darauf zugreifen kann.

Ein Sparbuch ist hierbei zunächst ein Finanzprodukt von einer Bank, bei welchem ein bestimmter Geldbetrag hinterlegt wird und hierfür Kosten berechnet werden für die Führung des Kontos bzw. Ausstellung des Sparbuchs, sowie Guthabenzinsen auf den Einlagebetrag gut geschrieben werden. Mittlerweile (2019) gibt es so gut wie keine Zinsen mehr auf die Einlagen des Sparbuchs und gleichzeitig wird das Produkt ebenfalls ohne zusätzliche Kosten von verschiedenen Banken angeboten.

Eröffnung durch Vermieter

Ein Kautionssparbuch kann sowohl durch den Mieter als auch den Vermieter eröffnet werden. Je nach Entscheidung ergeben sich dadurch Vorteile und Nachteile. Richtet es der Vermieter ein, so ist es bspw. möglich, dass der Mieter die Kaution innerhalb von 3 Raten begleicht. Wie kann ein Vermieter ein Kautionskonto eröffnen? Der Prozess ist denkbar einfach und startet ähnlich wie bei einem Mieter:

  1. Angebote vergleichen und Produkt mit geringen Kosten sowie besten Zinsen wählen
  2. Girokonto oder Sparbuch bei einer Bank eröffnen
  3. Dem Mieter die Kontoverbindung mitteilen – sodass die Kaution überwiesen werden kann
  4. Kautionshinterlegung im Onlinebanking oder am Filialschalter beantragen
  5. Mieter über Verpfändung informieren und Bestätigung der Bank zukommen lassen

Manche Vermieter nehmen ebenfalls das Kautionsgeld in Bar an, in diesem Fall wird das Geld übergeben und eine Quittung ausgestellt. Anschließend zahlt der Vermieter das Geld auf ein Sparkonto, welches getrennt von seinem sonstigem Vermögen ist.

Als Vermieter hat man neben der Möglichkeit für jeden Mieter ein einzelnes Konto zu eröffnen auch die Möglichkeit ein Vermieterkonto einzurichten. Dies ist ein Verwaltungskonto, bei welchem die Kaution für jeden Mieter einzeln hinterlegt wird – mit einer einzigen Verwaltungsoberfläche.

Jetzt mehr zum DKB Vermieterpaket erfahren

Eröffnung durch Mieter

Richtet der Mieter das Kautionskonto bzw. Sparbuch/Sparkonto ein, so hat dieser die Möglichkeit die Bank bzw. das Institut selber zu wählen und erhält somit auch eine direkte Einsicht in die Zinszahlungen. Der Vermieter erhält in dieser Konstellation lediglich die Verpfändungserklärung.

Auflösung & Rückzahlung

Die Auflösung und die Rückzahlung der Kautionssumme wird je nach Einrichtung unterschiedlich gehandhabt. Hat der Mieter das Kautionskonto eingerichtet, so benötigt der Mieter für die Auflösung des Sparbuchs die Verpfändungsurkunde des Vermieters. Anschließend kann der Mieter mit dieser Urkunde sich an die Bank wenden und die Auslösung erfragen – die Kautionssumme wird anschließend auf ein Referenzkonto gut geschrieben.

Hat der Vermieter das Konto angelegt, so hat dieser sich an das Bankinstitut zu wenden mit der Bitte um Auflösung des Kautionskontos und Überweisung der Kautionssumme auf das Konto der bisherigen Mieters.

Vorteile des Mietkautionssparbuchs

  • Einfach und unkompliziert
  • Auch online einzurichten sowohl durch Mieter als auch Vermieter
  • Wenig oder keine zusätzlichen Kosten in den gängigen Fällen

Nachteile des Mietkautionssparbuch

  • Derzeit geringe Zinsen
  • Kapital wird für die Mietdauer gebunden

Unabhängig von der Anlage – also ob dies durch den Mieter oder Vermieter angelegt wird – die Zinserträge, welche bei der Geldanlage in Euro erfolgen stehen dem Mieter zu. Ein Vergleich der Sparkonto Anbieter mit der Verzinsung der Anlage und Gebühren für die Kontoführung lohnt sich somit, da die Zinsen immer noch ein wenig varriieren.

Mietkautionssparbuch Vergleich

AnbieterZinsKostenOnline möglichBerechnung
0,01%
0€ bei 700€ Geldeingang / Monat, sonst 4,50€/Monat
Ja, komplett - über DKB Girokonto einrichten
Anlagesumme: 900,00€
Gesamt: 900,00€
3 Jahre Zinsertrag: 0,27€
Nach 3 Jahren: 900,27€
Zum Anbieter
0,01%
15 €
Nur Rendite-Sparkarte,
Keine Mietkaution online
Anlagesumme: 900,00€
Gesamt: 915,00€
3 Jahre Zinsertrag: 0,27€
Nach 3 Jahren: 885,27€
Zum Anbieter
0%
59 €
Nur Sparprodukt,
Keine Mietkaution online
Anlagesumme: 900,00€
Gesamt: 959,00€
3 Jahre Zinsertrag: 0,00€
Nach 3 Jahren: 841,00€
Zum Anbieter
0,01%
0 €
Nur in der Filiale
Anlagesumme: 900,00€
Gesamt: 900,00€
3 Jahre Zinsertrag: 0,27€
Nach 3 Jahren: 900,27€
Zum Anbieter
0,01%
15 €
Nur Sparprodukt,
Keine Mietkaution online
Anlagesumme: 900,00€
Gesamt: 915,00€
3 Jahre Zinsertrag: 0,27€
Nach 3 Jahren: 885,27€
Zum Anbieter


Rechtliche Hinweise: Der Vergleich bietet keinen kompletten Marktüberblick. Hauptrankingfaktor ist das Gesamtergebnis, welches anhand der Filtereinstellungen und den jeweiligen Produktkonditionen berechnet wird. Die Listung beginnt mit den größten Erträgen und endet mit den höchsten Kosten. Bei ertrags-/kostengleichen Produkten wird zusätzlich die Abschlussquote berücksichtigt. D. h. Produkte, die im Verhältnis zu den Aufrufen hier öfter gewählt werden, sind höher platziert.

Stand: 20.04.2024

+

Mietkaution berechnen

Mietkaution RechnerDie Mietkaution lässt sich sehr einfach berechnen – so kann diese maximal 3 Monatskaltmieten betragen. Mit dem einfachen und intuitiven Kautionsrechner ist es möglich die Berechnung direkt hier vorzunehmen. EInfach die Miete eingeben ohne Nebenkosten, also ohne Gas, Wasser, Müll, Telefon – nur die Kaltmiete. Die maximale Kautionssumme wird bei der Eingabe automatisch aktualisiert und kann abgelesen werden



Online Mietkautionssparbuch

Ein Sparbuch kennt man traditionell aus dem Filialgeschäft der Banken, wenn man das Sparbuch physisch in die Hand bekommen hat. So ist dies immer noch möglich, bspw. bei der Sparkasse, bei der Postbank oder aber auch bei der Commerzbank. Mittlerweile ist es jedoch auch möglich ein Kautionssparbuch komplett online zu beantragen, ohne einen Fuß vor die Tür zu setzen. Hierbei gibt es 2-3 Schritte mehr, welche man vornehmen muss, diese wurden ggf. in der Filiale durch den Mietarbeiter der Bank abgenommen:

  1. Kontoeinrichtung online über ein Formular
  2. Die Bestätigung der Eingabe erfolgt und eine E-Mail wird an den Inhaber des neuen Kontos verschickt
  3. Nun muss die Kontobestätigung erfolgen – dies entweder per Post-Ident, oder alternativ via Video-Ident. Hierfür benötigt man entweder eine Webcam, oder aber ein Smartphone mit Kamera
  4. Nachdem das Konto bestätigt wurde, erhält man die Zugangsdaten und kann sich im Onlinebanking anmelden
  5. Die Kautionssumme wird auf das neue Konto von einem bestehenden Bankkonto überwiesen, bspw. vom Gehaltskonto
  6. Im Onlinebanking des neuen Kautionskontos kann man nun mit der Kautionssumme ein Unterkonto eröffnen und die Verpfändungserklärung beantragen

Das Mietkautionssparbuch im Mietrecht

Im Mietrecht ist das Kautionssparbuch nicht explizit genannt, jedoch implizit wird dieses aufgrund der Vorgaben für den Vermieter als eine Option dargestellt. So steht in §551 im 3. Punkt:

Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

Paragraph 551 und Paragraph 240 im Mietrecht behandelt somit die Kaution, Pflichten und Verpflichtungen sowohl für Mieter als auch für den Vermieter.

Höhe der Mietkaution

Auch die Höhe des Mietrechts ist durch das Mietrecht in §551 eindeutig geregelt:

Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

So kann diese höchsten die dreifache Höhe aufweisen, jedoch auch weniger betragen.

Zinsen auf dem Mietkautionssparbuch

Mittlerweile gibt es aufgrund der Niedrigzinsphase der EZB und der dadurch orientierten Zinsen für die reguläre Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist gar keine oder nur noch sehr geringe Zinsen. Aktuelle Angebote (2019) rangieren bei 0% Zinsen, bis zu 0,01% Zinsen pro Jahr. Mit dem Mietkautionsrechner auf dieser Seite kann man für die eigene Kaution berechnen wie hoch die Zinszahlungen für einen bestimmten Zeitraum bzw. eine Mietdauer der Wohnung oder der Immobilie sein werden, sofern sich der Zins innerhalb dieser Zeit nicht mehr ändert. Aufgrund der niedrigen Zinsen suchen viele Mieter und Vermieter nach Alternativen. Möchte man historische Zinsen berechnen, so eignet sich hierfür der Zins Rechner.

Alternativen zum Mietkautionssparbuch

Neben der Möglichkeit ein Kautionssparbuch für die Mietkaution zu nutzen, gibt es seit der Mietrechtsnovelle weitere Möglichkeiten die Mietkaution zu hinterlegen. Seitdem es die Möglichkeit gibt auch alternative Anlageformen oder Bürgschaften zu nutzen ist der Markt für Anlagemöglichkeiten breiter geworden. Häufig kennen viele Vermieter und Mieter nur die Möglichkeit eine Barkaution oder des klassischen Kautionskontos und sind erstaunt über die Alternativen, welche es mittlerweile gibt.

Mietkautionsbürgschaft

Die Mietkautionsbürgschaft ist eine Methode um die Mietkaution zu ermöglichen, die eigentliche Kautionsssumme jedoch nicht zu hinterlegen. Für die Kautionssumme bürgt eine Versicherung, welche hierfür ein monatliches Entgelt erhält. Im Falle des Schadens, bzw. der Auswirkung der Versicherung wendet sich der Vermieter an die Versicherungsgesellschaft um auf die Kautionssumme Zugriff zu erhalten.

Erfahren Sie hier mehr zur Mietkautionsbürgschaft

Bankbürgschaft

Eine Bankbürgschaft oder auch selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine Möglichkeit die Mietkaution zu hinterlegen. Hierbei bürgt die Bank für die Kautionssumme und als Mieter zahlt man der Bank ein Entgelt für die Bürgschaft. Dies liegt in der Regel zwischen 3%-5% der eigentlichen Kautionssumme. Somit ist diese Kautionshinterlegung der Mietkautionsbürgschaft sehr ähnlich – jedoch nur durch den Mieter nutzbar.

Mietkautionsdepot

MietkautionsdepotDas Mietkautionsdepot ist eine Möglichkeit um die Kaution mit einer maximalen Rendite als Mieter nutzen zu können. Im Vergleich mit einem Sparbuch oder sonstigen Anlagen mit 3 monatiger Kündigungsfrist ist dies eine Methode, welche für den Mieter bei ausreichender Liquidität die derzeit (2019) lukrativste und renditestärkste Alternative darstellt. Bei einem Mietkautionsdepot wird ein Aktien- bzw. Fondsdepot angelegt und als Mieter wählt man anschließend aus einer Reihe von Fonds aus, welche über eine Verpfändungsurkunde als Sicherheitsleistung dem Vermieter verpfändet werden. Während der Verpfändung können diese Fonds nicht gehandelt werden, je nachdem ob diese jedoch thesaurierend oder ausschüttend sind eine höhere Rendite erzielen als das reguläre Sparbuch.

Manche Mieter suchen nach einer Möglichkeit Gold, also das Edelmetall als Möglichkeit zu nutzen um eine Wertbeständigkeit über einen längeren Zeitraum zu gewährleisten. So ist der Goldpreis in den letzten 30 Jahren stabil gewesen und viele Menschen nutzen Gold für eine Absicherung von anderen Sachwerten. Gold ist ebenfalls als Mietkaution denkbar – jedoch häufig unpraktisch in der Handhabung, insbesondere wenn es um Streitigkeiten geht – da hierfür ein Treuhänder genutzt werden müsste. Legt man jedoch Fonds in ein Mietkautionsdepot, welche in Gold investieren oder sogar das physische Gold als Anlage replizieren und ermöglichen, so bietet dies den geeignete Rahmen für die Mietkaution.

Barkaution

Die Barkaution ist bisher noch eine der Häufigsten Methoden um eine Mietkaution zu hinterlegen. Hierbei handelt es sich ebenfalls um ein Kautionskonto, welches jedoch der Vermieter anlegt. Der Mieter hat somit die Möglichkeit entweder die Kautionssumme in Bar zu übergeben, oder aber in 3 Raten ab dem Einzugstermin dem Vermieter zu überweisen. Somit ist die finanzielle Last nicht so hoch wie bei einer Einmalzahlung, zumal häufig die bisherige Kaution noch nicht ausgelöst wurde.

Mietbürgschaft

Die private Mietbürgschaft ist ebenso eine Möglichkeit eine Mietkaution zu hinterlegen. Diese wird auf den Namen eines Bekannten oder eines Familienmitglieds ausgestellt, welche für die im Mietvertrag vereinbarte Summe im Zweifelsfall bürgt.

Umschichtung der Mietkaution

Es ist jederzeit möglich zwischen Mieter und Vermieter eine Umschichtung der Kaution zu vereinbaren. Eine Umschichtung ist hierbei ein Wechsel von einer Kautionsmöglichkeit auf eine andere Kautionshinterlegung. Im Bereich der Mietkautionsversicherungen wird geworben die Kaution „zu befreien“, also die schlecht verzinste Kautionssumme von einem Sparbuch auszahlen zu lassen und im Gegenzug eine Mietkautionsversicherung abzuschließen. Neben dieser Möglichkeit des Tauschs und Nutzung des Kapitals besteht jedoch auch die Möglichkeit die Kautionssumme alternativ anzulegen.

Mietkautionskonto oder Mietkautionssparbuch auflösen

Der Zeitpunkt des Auszugs aus einer Wohnung, also wenn das Mietverhältnis endet, ist gleichzeitig auch der Zeitpunkt zu welchem sich die Mieter und Vermieter mit der Auflösung des Mietkautionssparbuchs beschäftigen und wenn es um die Rückzahlung der Mietkaution geht. Hierbei ist die reguläre Reihenfolge:

  1. Die Wohnung wird gemeinsam besichtigt, es wird ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt
  2. Sind Mängel aufgetreten, kann der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten um die Mängel zu beseitigen
  3. Ebenfalls verhält sich dies so für die Nebenkosten, welche noch ausstehen
  4. Die Auszahlung: Der Restbetrag kann dem Mieter inklusive Zinsen ausgezahlt werden

Ist die Nebenkostenabrechnung abgeschlossen und mögliche Kosten wurden ausgeglichen, erfolgt eine Rückzahlung des Restbetrags, oder aber ggf. eine Nachzahlung.

Diese Informationen sind hilfreich?

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (2 Stimmen, Durchschnitt: 5,00 von 5)
Loading...

Häufige Fragen zum Mietkautionssparbuch

Rund um das Mietkautionssparbuch gibt es eine Reihe von Fragen, welche interessant sind. Diese Fragen behandeln wird im Bereich FAQ – also häufig gestellte Fragen zum Thema Mietkaution und insbesondere zum Mietkautionssparbuch.

Wer bekommt das Mietkautionssparbuch?

Sollte ein echtes Sparbuch, also ein kleines Büchlein mit den Kontobewegungen eingerichtet worden sein, so erhält dies der Vermieter. Der Mieter kann mit dem Vermieter zusammen entscheiden, welche Art der Anlage für die Mietkaution gewählt wird. Das Mietkautionssparbuch kann hierfür eine Möglichkeit sein, welche jedoch durch modernere Kautionskonten ohne Sparbuch in Form eines Buches größtenteils abgelöst wurden. Hierbei erhält der Vermieter nicht das Sparbuch sondern eine Verpfändungserklärung vom Mieter.

Wie funktioniert ein Mietkautionssparbuch?

Ein Mietkautionssparbuch wird regulär bei einer Bank eingerichtet und das Geld für die Kaution darauf überwiesen. Anschließend wird ein Sperrvermerk eigetragen, sodass das Geld nicht ohne weiteres abgehoben werden kann. Das Sparbuch erhält der Vermieter. Eine Alternativ hierzu ist eine Verpfändungserklärung, da physische Sparbücher häufig nicht mehr zum Einsatz kommen.

Was kostet ein Mietkautionssparbuch?

Die Kosten für ein reguläres Sparbuch varriieren, so gibt es Banken welche für die Einrichtung 15-30€ Gebühren verlangen, andere Banken bieten ein kostenloses Mietkautionskonto an. Gleichzeitig sind die Zinsen derzeit sehr gering, sodass man als Mieter auf die Anlage relativ geringe Zinsen gezahlt bekommt. Die Kosten für die Anlage muss der Vermieter zahlen, da die Einrichtung in seinem Interesse geschieht.

Wie kann ich ein Mietkautionssparbuch auflösen?

Sollte ein Mietverhältnis zu Ende gehen, so fragen sich viele Mieter und Vermieter wie ein Kautionssparbuch wieder aufgelöst werden kann. Dies erfolg regulär mit einem Kündigungsschreiben, dem Sparbuch und der Verpfändungserklärung, welche der Mieter vom Vermieter zurück erhält.

Was braucht man für ein Mietkautionssparbuch?

Um ein Sparbuch für die Mietkaution nutzen zu können, benötigt man ein reguläres Sparbuch und eine Verpfändungserklärung. Das Sparbuch wird entweder auf den Namen des Mieters oder des Vermieters angelegt, der Vermieter erhält die Verpfändungserklärung und das Sparbuch für den Fall der Fälle.

Nach oben scrollen